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OLG Düsseldorf, 23.09.1975 - 4 U 185/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 114
- MDR 1976, 230
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.02.1986 - VIII ZR 72/85
Prozeßbeendende Wirkung des gerichtlichen Vergleichs
Der Bundesgerichtshof hat für den Vergleichsabschluß vor einer nicht ordnungsmäßig besetzten Zivilkammer entschieden, daß die Rechtswirksamkeit des Vergleichs auch unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG davon nicht berührt werde (BGHZ 35, 309, 312 f), weil - anders als bei der Streitentscheidung (s. dazu OLG Düsseldorf, NJW 1976, 114 [OLG Düsseldorf 23.09.1975 - 4 U 185/75]) - die Aufgabe des Gerichts lediglich in der Beurkundung eines Privatvertrags bestehe und es deshalb gerechtfertigt und geboten sei, nicht jedem Mangel der ordnungsgemäßen Besetzung die Folge der Unwirksamkeit des Vergleichs beizulegen.